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   OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 328/09   

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OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 328/09 (https://dejure.org/2010,4700)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.04.2010 - 5 ME 328/09 (https://dejure.org/2010,4700)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. April 2010 - 5 ME 328/09 (https://dejure.org/2010,4700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Zur Rechtswidrigkeit der Beurteilung wegen Voreingenommenheit des Erstbeurteilers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 9 BeamtStG; § 1 Abs. 1 NdsVwVfG; § 21 VwVfG
    Annahme einer Voreingenommenheit des Erstbeurteilers und damit einer Rechtswidrigkeit der der Auswahlentscheidung zugrunde liegenden Regelbeurteilung bei einer möglichen zukünftigen Konkurrenz des beurteilten Beamten mit der Ehefrau seines Erstbeurteilers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beamtenrechtliche Beurteilung bei Befangenheit des Erstbeurteilers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme einer Voreingenommenheit des Erstbeurteilers und damit einer Rechtswidrigkeit der der Auswahlentscheidung zugrunde liegenden Regelbeurteilung bei einer möglichen zukünftigen Konkurrenz des beurteilten Beamten mit der Ehefrau seines Erstbeurteilers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 568
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 328/09
    Hierbei liegt eine tatsächliche Voreingenommenheit vor, wenn der Beurteiler nicht willens oder nicht in der Lage ist, den Beamten sachlich und gerecht zu beurteilen (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Beschl. v. 6.8.2002 - 2 BvR 2357/00, NVwZ-RR 2002, 802; BVerwG, Urt. v. 23.4.1998 - BVerwG 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318 ; Urt. v. 12.3.1987 - BVerwG 2 C 36.86 -, NVwZ 1988, 66; Nds. OVG, Beschl. v. 18.6.2007 - 5 ME 117/07 -, IÖD 2007, 194 f.; OVG N-W, Beschl. v. 3.11.2006 - 6 B 1866/06 -, zitiert nach juris Langtext Rn. 12 f.).

    Nur in diesem Fall ließe sich eine tatsächliche Voreingenommenheit objektiv feststellen (in diesem Sinne: BVerwG, Urt. v. 23.4.1998 - BVerwG 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318 ).

  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 328/09
    Die vom Antragsteller geltend gemachte Voreingenommenheit des Sozialamtmanns im JVD D. als zuständigem Erstbeurteiler unterliegt als möglicher Verfahrensfehler der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung, die bei Beurteilungen wie bei der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle von Auswahlentscheidungen eingeschränkt ist (vgl. zum Prüfungsmaßstab: BVerfG, Beschl. v. 6.8.2002 - 2 BvR 2357/00, NVwZ-RR 2002, 802 m. w. N.).

    Hierbei liegt eine tatsächliche Voreingenommenheit vor, wenn der Beurteiler nicht willens oder nicht in der Lage ist, den Beamten sachlich und gerecht zu beurteilen (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Beschl. v. 6.8.2002 - 2 BvR 2357/00, NVwZ-RR 2002, 802; BVerwG, Urt. v. 23.4.1998 - BVerwG 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318 ; Urt. v. 12.3.1987 - BVerwG 2 C 36.86 -, NVwZ 1988, 66; Nds. OVG, Beschl. v. 18.6.2007 - 5 ME 117/07 -, IÖD 2007, 194 f.; OVG N-W, Beschl. v. 3.11.2006 - 6 B 1866/06 -, zitiert nach juris Langtext Rn. 12 f.).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 328/09
    Ergibt dies, dass einer der Bewerber um eine oder mehrere Notenstufen bzw. Binnendifferenzierungen besser beurteilt ist, so kann von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung nicht ausgegangen werden und ist grundsätzlich der mit der besseren Notenstufe beurteilte Bewerber der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Geeignetste (vgl.: BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 203, 170; Nds. OVG, Beschl. v. 7.4.1998 - 5 M 1950/98 -, Nds. Rpfl. 1998, 238; Beschl. v. 23.3.2007 - 5 ME 279/06 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 328/09
    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung nach der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 328/09
    Eine Auswahlentscheidung ist allein auf der Grundlage der Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber zu treffen (Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG) und unterliegt nur einer eingeschränkten richterlichen Kontrolle dahingehend, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl.: BVerwG, Urt. v. 30.1.2003 - 2 A 1.02 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 18.4.2007 - 5 ME 270/06 -, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 36.86

    Dienstliche Beurteilung - Beurteiler - Beurteilter - Befangenheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 328/09
    Hierbei liegt eine tatsächliche Voreingenommenheit vor, wenn der Beurteiler nicht willens oder nicht in der Lage ist, den Beamten sachlich und gerecht zu beurteilen (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Beschl. v. 6.8.2002 - 2 BvR 2357/00, NVwZ-RR 2002, 802; BVerwG, Urt. v. 23.4.1998 - BVerwG 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318 ; Urt. v. 12.3.1987 - BVerwG 2 C 36.86 -, NVwZ 1988, 66; Nds. OVG, Beschl. v. 18.6.2007 - 5 ME 117/07 -, IÖD 2007, 194 f.; OVG N-W, Beschl. v. 3.11.2006 - 6 B 1866/06 -, zitiert nach juris Langtext Rn. 12 f.).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 5 ME 117/07

    Richterliche Kontrolle einer Auswahlentscheidung; Berücksichtigung möglicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 328/09
    Hierbei liegt eine tatsächliche Voreingenommenheit vor, wenn der Beurteiler nicht willens oder nicht in der Lage ist, den Beamten sachlich und gerecht zu beurteilen (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Beschl. v. 6.8.2002 - 2 BvR 2357/00, NVwZ-RR 2002, 802; BVerwG, Urt. v. 23.4.1998 - BVerwG 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318 ; Urt. v. 12.3.1987 - BVerwG 2 C 36.86 -, NVwZ 1988, 66; Nds. OVG, Beschl. v. 18.6.2007 - 5 ME 117/07 -, IÖD 2007, 194 f.; OVG N-W, Beschl. v. 3.11.2006 - 6 B 1866/06 -, zitiert nach juris Langtext Rn. 12 f.).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10

    Erledigung eines Begehrens hinsichtlich der Änderung eines Beschlusses durch das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 328/09
    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung nach der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Beamter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 328/09
    Eine Auswahlentscheidung ist allein auf der Grundlage der Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber zu treffen (Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG) und unterliegt nur einer eingeschränkten richterlichen Kontrolle dahingehend, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl.: BVerwG, Urt. v. 30.1.2003 - 2 A 1.02 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 18.4.2007 - 5 ME 270/06 -, jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2006 - 6 B 1866/06

    Streit über die Ordnungsgemäßheit eines Auswahlverfahrens; Annahme eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 328/09
    Hierbei liegt eine tatsächliche Voreingenommenheit vor, wenn der Beurteiler nicht willens oder nicht in der Lage ist, den Beamten sachlich und gerecht zu beurteilen (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Beschl. v. 6.8.2002 - 2 BvR 2357/00, NVwZ-RR 2002, 802; BVerwG, Urt. v. 23.4.1998 - BVerwG 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318 ; Urt. v. 12.3.1987 - BVerwG 2 C 36.86 -, NVwZ 1988, 66; Nds. OVG, Beschl. v. 18.6.2007 - 5 ME 117/07 -, IÖD 2007, 194 f.; OVG N-W, Beschl. v. 3.11.2006 - 6 B 1866/06 -, zitiert nach juris Langtext Rn. 12 f.).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d.

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich von Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 328/09 -, juris; Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 1.8.2011 - 1 B 186/11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 209/11

    Einstufung mehrerer Bewerber als im Wesentlichen gleich beurteilt bei Erhalt

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich von Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 328/09 -, juris; Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 1.8.2011 - 1 B 186/11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11

    Notwendigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren um eine

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris; Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 328/09 -, juris; Beschlüsse vom 18.8.2011 und 21.9.2011, a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 100/14

    Beurteilung; HEGA 02/08; Vier-Augen-Prinzip

    Die Besorgnis der Befangenheit genügt insoweit allerdings nicht, vielmehr ist die tatsächliche Voreingenommenheit eines Beurteilers aus der Sicht eines objektiven Dritten festzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.3.1987 - BVerwG 2 C 36.86 -, juris Rn. 13ff.; Urteil vom 13.11.1997, a. a. O., Rn. 20; Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 328/09 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2022 - 5 LB 145/18

    Beurteilungsfehler; Beurteilungslücke; Bewährung; Verlängerung Probezeit

    Die Besorgnis der Befangenheit genügt insoweit allerdings nicht, vielmehr ist die tatsächliche Voreingenommenheit eines Beurteilers aus der Sicht eines objektiven Dritten festzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.3.1987 - BVerwG 2 C 36.86 -, juris Rn. 13 ff.; Urteil vom 13.11.1997, a. a. O., Rn. 20; Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 328/09 -, juris Rn. 6; Urteil vom 10.2.2015 - 5 LB 100/14 -, juris Rn. 77).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11

    Erforderlichkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung bei Teilnahme an einer

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich von Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 328/09 -, juris; Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 1.8.2011 - 1 B 186/11 -, juris).
  • VG Berlin, 14.08.2018 - 36 L 256.18

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs im Eilverfahren; Anforderungen an

    Ist dagegen einer der Bewerber um eine oder mehrere Notenstufen bzw. Binnendifferenzierungen besser beurteilt, so kann nicht von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung ausgegangen werden und ist grundsätzlich der mit der besseren Notenstufe bzw. Binnendifferenzierung beurteilte Bewerber der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Geeignetste (OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. April 2010 - 5 ME 328/09 - ZBR 2011, 50, 51).
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